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 Die freie Fraktion Zukunft Sebnitz steht für offene und transparente Ratspolitik.

 Die Bevölkerung und damit der Steuerzahler muss über die Ergebnisse von Großinvestitionen informiert werden.

 Nur dann wird die Stadtverwaltung bei negativen Abweichungen vom Projekt auch gegen lenken, um die Zielstellungen zu erreichen.

 Das Blockheizkraftwerk /die Wärmeversorgung auf dem Knöchel betrachten als eine solche Investition.

 Nach der Veröffentlichung unseres Beitrages über das Blockheizkraftwerk am Knöchel gab es weitere Gespräche mit Mitgliedern und Mietern der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft Sebnitz eG., die ebenfalls an das BHKW angeschlossen wurde.

 Auch hier war den Mietern versprochen worden, dass es nach der Umstellung auf Fernwärme keine Erhöhung der Kosten für Heizung und Warmwasser geben würde.

💡Unter der Überschrift
„Was sagt der Gesetzgeber dazu“ wurde auf den § 556c BGB „Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten, Verordnungsermächtigung“
auf folgenden Wortlaut hingewiesen (Auszug):

💡(1) Hat der Mieter die Betriebskosten für Wärme und Warmwasser zu tragen und stellt der Vermieter die Versorgung von der Eigenversorgung auf die eigenständige gewerbliche Lieferung durch Wärmelieferanten um, so hat der Mieter die Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten zu tragen, wenn

1. die Wärme mit verbesserter Effizenz aus einer vom Wärmelieferanten errichteten neuen Anlage oder aus einem Wärmenetz geliefert wird und
2. die Kosten der Wärmelieferung die Betriebskosten für die bisherige Eigenversorgung mit Wärme und Warmwasser nicht übersteigen….

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

 Nun sollte man meinen, dass nach einer solchen Erklärung, die Genossenschaftler und die Mieter auf stabile Kosten vertrauen können.

 Doch auch hier kam die Ernüchterung mit der Wärmekostenabrechnung für die Jahre 2016 und 2017 und einer Erhöhung der Kosten durch die Fernwärme aus dem BHKW zwischen 46% und 57% gegenüber dem Jahr 2014 auf Erdgasbasis.

 Leider hat auch hier der Vorstand der GWG seinen Mitgliedern und Mietern nicht offen erklärt, welche Ursachen es für die Erhöhung der Kosten gibt und welche Forderungen er gegenüber dem Fernwärmelieferanten, der stadteigenen TGZS GmbH geltend gemacht hat.

 Aber die GWG ist ja nicht der Verursacher dieser Situation, wie wir bereits im ersten Beitrag zum Blockheizkraftwerk erläutert haben.

 Viele Mitglieder der GWG haben auch Zweifel an der Projektierung der gesamten Anlage und des Rohrnetzes. Offenbar haben sich die Projektanten nur ungenügend mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut gemacht. So wurden zum Beispiel Hausanschlüsse an Hausteilen vorgesehen, die nicht unterkellert sind und damit überhaupt nicht realisierbar waren. Die Folge sind nun Verlegungen von Rohrleitungen außerhalb, die von den Genossenschaftlern spöttisch als „Rasenheizung“ bezeichnet werden. Ist das ein Teil der Verluste, die nun alle bezahlen sollen?

 Die freie Fraktion Zukunft Sebnitz will sich in ihrer Arbeit im Stadtrat dafür einsetzen, dass die Stadtverwaltung im Interesse der Bürger und zum Nutzen der Stadt mit ihren Gemeinden effektiv arbeiten kann. Die einzelnen Abteilungen der Verwaltung sind so auszustatten, dass sie auch Großinvestitionen erfolgreich begleiten können.

 Darum, gehen Sie am 26. Mai 2019 zur Wahl und geben Sie den Kandidaten der Zukunft Sebnitz DREI Stimmen!